Unser Verein
Satzung
SATZTUNG
Der Betriebssportgemeinschaft der Spielbank Baden-Baden
§ 1
Zweck des Vereins
Die Betriebssportgruppe Spielbank Baden-Baden setzt sich zur Aufgabe, den allgemeinen Sport (z.B. Fußball, Tennis, Tischtennis, Skisport, Leichtathletik, Bowling)
zu Pflegen und unter den Mitgliedern geselligen Umgang zu fördern.
Die Betriebssportgruppe Spielbank Baden-Baden ist Mitglied des Südbadischen
Fußballverbandes.
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist nicht bezweckt. Mittel des Vereines dürfen
nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
§ 2
Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen: „Betriebssportgruppe Spielbank Baden-Baden“, nach
erfolgter Eintragung in das Vereinsregister, die alsbald erwirkt werden soll, mit
dem Zusatz „eingetragener Verein (e.V.)“.
§ 3
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jeder im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche
Mitarbeiter der Spielbank Baden-Baden werden. Die Anmeldung zur Aufnahme ist an
den Vereinsvorsitzenden zu richten.
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Geschäftsjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist dem Vereinsvorsitzenden
durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
Ein Mitglied kann durch den Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden,
sofern ein wichtiger Grund vorliegt, etwa ein Verstoß gegen die Satzung oder
Beschlüsse des Vereins, sowie Zahlungseinstellung und unehrenhaftes Verhalten.
Über den Ausschluss eines Mitgliedes des Vorstandes entscheidet die Mitgliederversammlung.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an den Verein.
§ 4
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand, dem Vereinsausschuss und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten. Sie sind berechtigt an allen
Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
Die Mitglieder sind Verpflichtet, die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern
Und ihre Beiträge rechtzeitig zu entrichten.
§ 5
Beiträge/ Geschäftsjahr
Bei Aufnahme in den Verein ist ein einmaliger Aufnahmebeitrag zu zahlen; die laufenden Mitgliedsbeiträge sind jeweils vierteljährlich zu entrichten. Die Festsetzung der Beiträge erfolgt durch die Mitgliederversammlung.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 6
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand
2. Die Mitgliederversammlung
3. Der Ausschuss
§ 7
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
1. Dem Vereinsvorsitzenden
2. Dem Stellvertreter des Vereinsvorsitzenden
3. Dem Schriftführer (Pressewart)
4. Dem Kassenwart
5. Dem Vergnügungswart
6. Dem ersten Beisitzer
7. Dem zweiten Beisitzer
Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von seinem Vereinsvorsitzenden gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertreten.
Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung jeweils auf die
Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Sie führen die Geschäfte
nach Ablauf ihrer Amtszeit weiter, sofern eine Neuwahl noch nicht stattgefunden hat.
Der Vorstand gibt sich seine Geschäftsordnung selbst. Der Vorstand und seine Gehilfen
Haben keinen Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit.
§ 8
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung umfasst alle Mitglieder des Vereins. Eine ordentliche Hauptversammlung ist alljährlich im ersten Quartal des Kalenderjahres einzuberufen.
Die Hauptversammlung beschließt über
1. die Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts- und Kassenberichtes über das
zurückliegende Geschäftsjahr
2. die Entlastung des Vorstandes
3. die Neuwahlen des Vorstandes
4. die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
5. Satzungsänderungen
Außerordentliche Versammlungen sind von dem Vorstand zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder mindestens 20% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Berufung verlangt.
Der Vorstand stellt die Tagesordnung für die Mitgliederversammlung fest und beruft diese durch besondere schriftliche Einladung der Mitglieder und unter Mitteilung der Tagesordnung. Die Berufung hat mindestens eine Woche vor der Tagung zu erfolgen; sie kann auch durch Veröffentlichung am Schwarzen Brett erfolgen.
Bei der Beschlussfassung entscheidet, sofern das Gesetz oder die Satzung nichts anderes bestimmt, die Mehrheit der erschienenen Mitgliedern, bei Stimmgleichheit die Stimme des Vereinvorsitzenden. Über die Art der Abstimmung entscheidet der Vorstand. Soll eine Abstimmung geheim erfolgen, so müssen mindestens fünf Mitglieder einen entsprechenden Antrag stellen. Bei Wahlen ist eine schriftliche Abstimmung durch Stimmzettel erforderlich.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in ein besonderes Protokollbuch niederzuschreiben und von allen Mitgliedern des Vorstandes zu unterzeichnen.
§ 9
Der Ausschuss
Der Ausschuss besteht aus dem Vereinsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und den einzelnen Abteilungsleitern. Der Ausschuss berät den Vorstand in seiner Geschäftsführung.
§ 10
Sport und Vergnügungsausschüsse
Zur Vorbereitung von sportlichen Veranstaltungen und Geselligkeiten und zu ihrer Durchführung werden aus dem Kreis der Mitglieder Ausschüsse gebildet.
§11
Satzungsänderung
Beschlüsse, durch die die Satzung geändert wird, bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der
erschienenen Mitglieder. Anträge auf eine Änderung der Satzung können vom Vorstand oder mindestens 10 Mitgliedern gestellt werden.
§ 12
Auflösung des Vereins
Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von 4/5 der erschienenen Mitglieder erforderlich.
Ein Beschluss über die Auflösung kann nur dann gefasst werden, wenn mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder einen entsprechenden Antrag schriftlich beim Vorstand einen Monat vor der Hauptversammlung eingebracht haben und mindestens 3/4 der Mitglieder anwesend sind.
Über die Verwendung des Vereinsvermögen im Fall der Auflösung beschließt die Mitgliederversammlung.
§ 13
Inkrafttreten der Satzung
Vorstehende Satzung wurde von der außerordentlichen Hauptversammlung am 20.03.1987 beschlossen. Sie tritt in Kraft am Tage der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Baden-Baden.
Baden-Baden, den 20.03.1987
Hier finden Sie uns:
BSG Spielbank Baden-Baden e.V.
Kaiserallee 1
76530 Baden-Baden
Telefon: 0172 7150686